Deutsche Pflegegrade in Österreich Anspruch, Beratung & Pflegegeld

Beratung zu deutschen Pflegegraden & Beratungseinsatz (§37.3 SGB XI)

Sie leben in Österreich, sind aber in Deutschland pflegeversichert? Wir unterstützen Sie dabei, deutsche Pflegegrade in Österreich korrekt zu nutzen – von der Beantragung bis zum verpflichtenden Beratungseinsatz.

Ihr Anspruch bleibt bestehen

Deutsches Pflegegeld kann auch bei Wohnsitz in Österreich bezogen werden. Grundlage dafür sind die deutschen Pflegegrade und das EU-Recht.

Das deutsche Pflegegeld ist eine sogenannte „Geldleistung“, die dank EU-Recht (Verordnung EG 883/04) auch bei einem dauerhaften Wohnsitz in Österreich exportiert werden kann.

Das bedeutet: Sie behalten Ihre deutsche Pflegeversicherung und erhalten die monatliche Zahlung weiterhin.

Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen kommt es jedoch häufig zu Unsicherheiten – und kleine Fehler können direkte Auswirkungen auf Ihr Pflegegeld haben.

Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und auf der sicheren Seite zu sein.

Ihr Anspruch ist geschützt

Deutsche Pflegegrade in Österreich – Tabelle & Pflegegeld 2026

Zum 1. Januar 2025 wurden die Sätze im Rahmen des deutschen Pflegestärkungsgesetzes (PUEG) um 4,5% angehoben. Diese gelten auch 2026 unverändert weiter.

Deutsche Pflegegrade & Pflegegeld 2026

Die Höhe des deutschen Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5).

Pflegegeld wird in Deutschland ab Pflegegrad 2 ausbezahlt. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, aber auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich.

Pflegegrad Pflegegeld 2026
Pflegegrad 1 kein Pflegegeld Entlastungsbetrag bis 131 € / Monat
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €

Der verpflichtende Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in Österreich

Damit das Pflegegeld dauerhaft ausgezahlt wird, verlangt die deutsche Pflegekasse den Nachweis einer regelmäßigen Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft.

Pflegegrad Beratungshäufigkeit
Pflegegrad 1 freiwillig 1× pro Halbjahr möglich
Pflegegrad 2 & 3 verpflichtend 1× pro Halbjahr
Pflegegrad 4 & 5 verpflichtend 1× pro Quartal
*ab 2026 teilweise nur noch 2× pro Jahr – bitte individuell mit der Kasse abstimmen

Achtung:

Konsequenz bei fehlender Beratung

Wird der Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht, wird das Pflegegeld zunächst um 50% gekürzt.

Im Wiederholungsfall wird die Zahlung komplett eingestellt.

Beratungseinsatz in Österreich – so funktioniert’s

Gerade in Österreich kommt es häufig zu Problemen, weil viele Anbieter die deutschen Pflegegrade nicht im Detail kennen.

Das führt oft zu unnötigen Problemen bei der Anerkennung.

David Koschier ist einer der wenigen Experten in Österreich, die Beratungseinsätze nach deutschem Standard durchführen und die Anforderungen der Pflegekassen genau kennen.

  • Durchführung durch qualifizierte Pflegefachkraft
  • Dokumentation nach deutschem Standard
  • Unterstützung bei Einreichung und Ablauf

Deutsches Pflegegeld aus Österreich beantragen

Wenn Sie in Österreich leben und deutsches Pflegegeld neu beantragen möchten, läuft der Prozess in drei Schritten ab:

1

Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer deutschen Pflegekasse (meist der Krankenkasse angegliedert). Dies kann formlos telefonisch oder per E-Mail geschehen.

  • Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung
  • Keine rückwirkende Zahlung vor diesem Datum
  • Wir unterstützen Sie bei der Formulierung

2

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD). Da Sie in Österreich leben, findet die Begutachtung oft durch einen Partner-Gutachter in Österreich statt.

  • Es wird ein Pflegegrad (1 bis 5) festgestellt
  • Wir bereiten Sie optimal auf die Begutachtung vor
  • David kennt den Ablauf und weiß, worauf geachtet wird

3

Bescheid & Auszahlung

Nach der Prüfung erhalten Sie den Bescheid. Bei Bewilligung wird das Geld monatlich auf Ihr Konto überwiesen – auch ein österreichisches Konto ist möglich.

Höherstufung bei Verschlechterung

Sollte sich Ihr Zustand verschlechtern, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen:

Antrag wie bei Erstbeantragung

Der Prozess ist identisch – Antrag, Begutachtung, Bescheid

Aktuelle Befunde vorbereiten

Bereiten Sie Befunde österreichischer Ärzte vor, die die Verschlechterung belegen

Pflegetagebuch führen

Nutzen Sie ein Pflegetagebuch, um den erhöhten Zeitaufwand nachzuweisen

Unterschiede: Deutsche Pflegegrade vs. österreichisches Pflegegeld

Wenn Sie in Österreich leben aber deutsches Pflegegeld beziehen, sollten Sie folgende Besonderheiten kennen:

Kein Doppelbezug möglich

Sie können nicht gleichzeitig das volle deutsche Pflegegeld und das österreichische Pflegegeld beziehen. In der Regel bleibt man im deutschen System, da die Sätze oft vorteilhafter sind.

Nur Geldleistung, keine Sachleistungen

Die deutsche Pflegekasse zahlt in Österreich nur Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige), aber keine Sachleistungen wie einen deutschen Pflegedienst

Österreichische Sachleistungen werden angerechnet

Wenn Sie österreichische Sachleistungen (z.B. Hauskrankenpflege) in Anspruch nehmen, wird dies oft auf das deutsche Pflegegeld angerechnet.

Wohnsitz melden

Informieren Sie Ihre deutsche Pflegekasse über Ihren Wohnsitz in Österreich. Dies ist wichtig für die korrekte Abwicklung.

Sie möchten Unterstützung beim Antrag oder bei der Begutachtung?

Informationen zu den österreichischen Pflegegeld Stufen finden Sie hier:

Häufige Fragen zu deutschen Pflegegraden in Österreich

Verliere ich mein deutsches Pflegegeld durch den Umzug nach Österreich?

Nein. Dank EU-Recht (Verordnung EG 883/04) bleibt Ihr Anspruch auf deutsches Pflegegeld auch bei dauerhaftem Wohnsitz in Österreich vollständig erhalten. Sie müssen Ihre deutsche Pflegekasse lediglich über den Wohnsitzwechsel informieren.

Der Beratungseinsatz muss durch eine qualifizierte Pflegefachkraft durchgeführt werden, die mit den deutschen Formularen und Standards vertraut ist. David Koschier ist einer von nur zwei Experten in ganz Österreich, die diese Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI durchführen können.

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von Ihrer deutschen Pflegekasse übernommen. In Österreich müssen Sie oft in Vorleistung treten und reichen die Rechnung dann zur Erstattung bei Ihrer Kasse ein. Wir klären im Erstgespräch die genauen Kosten und unterstützen Sie bei der Abrechnung.

Seit 2022 ist es möglich, jeden zweiten Beratungseinsatz per Videogespräch durchzuführen. Die erste Beratung muss jedoch immer physisch vor Ort in Ihrer Wohnung stattfinden.

Wird der Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst um 50%. Im Wiederholungsfall wird die Zahlung komplett eingestellt. Es ist daher sehr wichtig, die Beratungseinsätze rechtzeitig durchzuführen und zu dokumentieren.

Nein. Ein Doppelbezug ist nicht möglich. In der Regel bleibt man im deutschen System, da die Sätze oft vorteilhafter sind. Wenn Sie österreichische Sachleistungen in Anspruch nehmen, werden diese oft auf das deutsche Pflegegeld angerechnet.

Wir bereiten Sie umfassend auf die Begutachtung vor. David kennt den Ablauf genau und weiß, worauf die Gutachter achten. Wir besprechen gemeinsam, wie Sie Ihren tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darstellen und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.

Für den Beratungseinsatz sind spezielle deutsche Formulare erforderlich, die österreichische Pflegedienste oft nicht kennen. Als spezialisierter Experte für deutsche Pflegegrade kenne ich diese Formulare genau und fülle sie korrekt aus – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Deutsche Pflegegrade in Österreich – Wir begleiten Sie

Ob Erstantrag, Höherstufung oder verpflichtender Beratungseinsatz – vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Als einer von nur zwei Experten in Österreich kenne ich das deutsche System genau.

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